I.
Die urbnways GmbH (im Folgenden urbnways genannt) stellt dem Fahrgast (im Folgenden Nutzer genannt) kostenlos die Anwendung urbnways (im Folgenden Anwendung genannt) zur Verfügung. Die Anwendung ermöglicht es dem Nutzer, Suchanfragen für Fahrten an Taxi- und Mietwagenunternehmer zu vermitteln. Zu diesem Zweck werden der Name des Nutzers sowie die Start- und Zieladresse der Fahrt an den Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer weitergeleitet. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten richtet sich nach unseren Datenschutzerklärungen.
urbnways wird nur als Vermittler tätig. Ein Vertrag zwischen urbnways und dem Nutzer über die Personenbeförderung kommt nicht zustande. Ansprüche aus der vermittelten Personenbeförderung entstehen ausschließlich im Verhältnis Taxi-/Mietwagenunternehmer und Nutzer.
II.
Die Buchung der Fahrt erfolgt direkt über die Anwendung.
Bei Buchung eines Mietwagens hat der Nutzer die Möglichkeit, einen bestimmten Mietwagenunternehmer zu benennen, der Fahrauftrag wird in diesem Fall nur an den benannten Mietwagenunternehmer weitergeleitet.
Benennt der Nutzer keinen bestimmten. Mietwagenunternehmer, wird der Fahrauftrag für alle Unternehmer sichtbar über die Cloud der Anwendung freigeschaltet. Der erste Unternehmer, der die Fahrt bestätigt, erhält den Auftrag, zwischen ihm und dem Nutzer kommt mit der Bestätigung ein rechtsverbindlicher Personenbeförderungsvertrag zustande.
III.
1.
Die Abrechnung der Personenbeförderung durch eine Taxifahrt erfolgt zwischen dem Nutzer und dem Taxiunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der voraussichtliche Fahrpreis wird dem Nutzer vor der Buchung über die Anwendung angezeigt. urbnways hat keinen Einfluss auf den tatsächlichen Fahrpreis der Taxifahrt. Der Fahrpreis errechnet sich nach den Vorschriften der Taxitarifverordnung bzw. anderen gesetzlichen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung. urbnways übernimmt keine Garantie dafür, dass der bei der Buchung angezeigte voraussichtliche Fahrpreis tatsächlich eingehalten wird. Der Fahrpreis erhöht sich u.a., wenn sich die Fahrt verkehrsbedingt verlängert, beispielsweise bei hohem Verkehrsaufkommen oder Straßensperrungen oder wenn Zuschläge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fällig werden u.a. bei Mitnahme von Gepäckstücken oder Tieren.
Die exakte Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Fahrt.
2.
a)
Die Abrechnung der Personenbeförderung durch eine Mietwagenfahrt richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen Nutzer und Mietwagenunternehmer. urbnways wird ausschließlich als Vermittler tätig. Dem Nutzer wird vor der Buchung der Fahrt der voraussichtliche Fahrpreis angezeigt, dieser errechnet sich grundsätzlich nach der Länge der Fahrtstrecke. urbnways übernimmt keine Garantie dafür, dass der bei Buchung angezeigte Fahrpreis tatsächlich eingehalten wird.
Die exakte Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Fahrt.
b)
Der Nutzer kann den Mietwagen auch stundenweise buchen. Urbnways wird auch hier nur als Vermittler tätig. Eine stundenweise Buchung ist für eine Mindestfahrtlänge von zwei Stunden möglich. Der voraussichtliche Fahrpreis wird unter Berücksichtigung der vom Nutzer anzugebenden Fahrtdauer dem Nutzer angezeigt. Urbnways hat keinen Einfluss auf den tatsächlichen Fahrpreis.
Die exakte Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Fahrt.
3.
Der Nutzer zahlt das Beförderungsentgelt direkt über die Anwendung. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Nutzers per Paypal oder per Kreditkarte. Bei Zahlung per Kreditkarte verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung eines Disagios in Höhe von 5 %. Zum Zweck der Zahlungsabwicklung hinterlegt der Nutzer sein Paypalkonto bzw. seine Kreditkartendaten in der Anwendung. Für Zahlungen mit Kreditkarte nutzt urbnways den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
Das Beförderungsentgelt wird fällig, sobald die Fahrt gegenüber dem Nutzer bestätigt wird.
IV.
Der Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer ist berechtigt, die Fahraufträge an Dritte weiterzugeben.
V.
1.
Der Nutzer ist verpflichtet, sich zu dem vereinbarten Fahrtbeginn an der Startadresse seiner Fahrt einzufinden. Für den verspäteten Fahrtantritt durch den Nutzer gilt Folgendes:
Für Fahrten, die nicht Flughafenfahrten sind, ist der verspätete Fahrtantritt von bis zu 15 Minuten für den Nutzer kostenfrei. Ab der 16. Minute nach dem vereinbarten Fahrtantritt zahlt der Nutzer € 0,50 pro Minute.
Für Flughafenfahrten ist der verspätete Fahrtantritt von bis zu 45 Minuten nach dem vereinbarten Fahrtantritt für den Nutzer kostenfrei. Ab der 46. Minute nach dem vereinbarten Fahrtantritt zahlt der Nutzer € 0,50 pro Minute.
2.
a)
Der Nutzer kann die Fahrt (Start- und/oder Zieladresse) bis 2 Stunden vor Fahrtbeginn kostenlos ändern. Die Änderung führt gegebenenfalls zu einer Neuberechnung des Fahrpreises.
b)
Der Nutzer kann die gebuchte Fahrt bis zu 2 Stunden vor Fahrtbeginn kostenlos über die Anwendung stornieren.
Storniert der Nutzer die gebuchte Fahrt innerhalb von 1 Stunden 59 Minuten und 60 Minuten vor Fahrtbeginn, hat er 50 % des vereinbarten Fahrpreises zu zahlen.
Storniert der Nutzer die Fahrt innerhalb von 59 Minuten und 30 Minuten vor Fahrtbeginn, hat er 75 % des vereinbarten Fahrpreises zu bezahlen.
Storniert der Nutzer die Fahrt später, hat er den vollen Fahrpreis zu bezahlen.
c)
Hat der Nutzer das Fahrzeug stundenweise gebucht, gilt Folgendes:
Der Nutzer kann die gebuchte Fahrt bis zu 12 Stunden vor Fahrtbeginn kostenlos über die Anwendung stornieren.
Storniert der Nutzer die gebuchte Fahrt innerhalb von 11 Stunden 59 Minuten und 6 Stunden vor Fahrtbeginn, hat er 50 % des vereinbarten Fahrpreises zu bezahlen.
Storniert der Nutzer die Fahrt innerhalb von 5 Stunden 59 Minuten und 3 Stunden 45 Minuten vor Fahrtbeginn hat er 75 % des vereinbarten Fahrpreises zu bezahlen.
Storniert der Nutzer die Fahrt später, hat er den vollen Fahrpreis zu bezahlen.
VI.
Durch das zur Verfügung stellen der Anwendung entsteht kein Anspruch des Nutzers auf ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit. urbnways behält es sich vor, die Verfügbarkeit der Anwendung jederzeit zu beenden, die Anwendung zu ändern oder nicht mehr anzubieten.
VII.
Durch die Nutzung der Anwendung entsteht kein Anspruch des Nutzers gegenüber urbnways auf die Durchführung der Beförderung. Urbnways wird nur als Vermittler zwischen Unternehmer und Nutzer tätig. Ansprüche aus dem Personenbeförderungsvertrag entstehen ausschließlich im Verhältnis Unternehmer – Nutzer.
VIII.
1.
urbnways haftet gegenüber dem Nutzer der Anwendung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet urbnways nur im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur für Schäden, die vorhersehbar und typisch sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für übernommene Garantien, für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz. Garantievereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart oder von urbnways schriftlich bestätigt worden sind.
3.
urbnways haftet nicht für die Personenbeförderungsleistung durch den Taxi-/Mietwagenunternehmer und dessen Fahrer, insbesondere nicht dafür, dass die Fahrt tatsächlich durchgeführt und das Fahrtziel pünktlich erreicht wird. Sämtliche Ansprüche des Nutzers aus dem Personenbeförderungsvertrag, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche, richten sich ausschließlich gegen den Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer.
IX.
1.
Der Nutzer verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe seiner Daten. Für den Fall, dass sich seine Daten ändern, verpflichtet er sich, dies urbnways unverzüglich mitzuteilen bzw. seine Daten zu aktualisieren.
2.
Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugriffsdaten sorgsam aufzubewahren und eine unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.
3.
Der Nutzer verpflichtet sich weiterhin, die Anwendung sorgsam zu nutzen und Beeinträchtigungen und Schäden zu vermeiden.
4.
Sämtliche Rechte an der Anwendung verbleiben bei urbnways. Der Nutzer darf die Anwendung nur kopieren, verändern, weiterentwickeln und verbreiten, wenn dies ausdrücklich schriftlich von urbnways genehmigt worden ist.
5.
Soweit der Nutzer gegen diese Verpflichtungen verstößt, stellt er urbnways von jeglicher Haftung gegenüber Dritten sowie von den Kosten angemessener Rechtsverfolgung frei. Verletzt der Nutzer schuldhaft seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, ist er urbnways zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Urbnways behält sich vor, den Nutzer zu löschen und von der Anwendung auszuschließen.
6.
Dem Nutzer ist es verboten, personenbezogene Daten Dritter, die ihm durch die Anwendung bzw durch die Vermittlung oder Ausführung der Personenbeförderung bekannt werden, zu speichern, zu verarbeiten oder an Dritte weiterzugeben.
X.
1.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
2.
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
3.
Der Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt deutsches Recht.